Der Anästhesiearzt Ralph Spintge vom Sportkrankenhaus Hellersen in Lüdenscheid hat auf der Veranstaltung "TonArzt - Musik als Medikament" am 20.8.2009, wo er seine Art von Musikwissen an der Wirkung des angeblichen Klaviervirtuosen Pablo Casals demonstrierte, behauptet, er sei an der Gründung des Zusatzstudiengangs Musiktherapie an der Universität Münster beteiligt gewesen. Dies ist falsch. Der Zusatzstudiengang wurde von 1977-1984 gegründet und 1986 vom Ministerium genehmigt. Herr Spintge wurde erst 1988 mit Personen aus der Universität Münster bekanntgemacht. Zuvor hatte er über den nach Köln berufenen Initiator und noch zuständigen Leiter dieses Zusatzstudiengangs die Habilitation beantragt. Der Antrag war jedoch wegen Unwissenschaftlichkeit der eingereichten Schrift abgelehnt worden. Am Schluss des umfangreichen Gutachtens heißt es:
"Abschließenden Beurteilung: Allein von der Form entspricht diese Arbeit in keiner Weise wissenschaftlichen Ansprüchen. Der Inhalt ist außerordentlich dürftig, es ist oft schwer zu erkennen, welches die Eigenleistung des Verfassers darstellt. Die Befunde sind in sich nicht konsistent und aussagekräftig, eine kritische Auseinandersetzung zu den eigenen Befunden mit der Literatur im Sinne einer Diskussion ist nicht zu erkennen."
Daraufhin legte sich Herr Spintge zwei nicht erworbene akademische Titel zu. Das Verfahren wurde nach zwei Verhandlungsterminen vom Gericht in Lüdenscheid 1993 eingestellt. Daraufhin unterbreitete er dem für seine "atypischen" Erfolge schon damals bekannten Professor an der Hamburger Musikhochschule ein Konzept zur Vermarktung von sog. Selbsthilfemusikkassetten. In der seither von beiden betriebenen Firma energon fungieren sie als Chairboard. Profitmaximierend lässt jener Professor dort mit seinen falschen Titeln werben: "Ph. D. (Dr. phil.), M.A., Psychologe"
Ähnlich wie dieser Vereine und Institutionen gründet, von denen er sich dann ehren lässt, hat Herr Spintge eine sog. Internationale Gesellschaft für Musik und Medizin gegründet, deren Vorsitzender er seither ist.
Die Musikhochschule Hamburg unter ihrem damaliger Präsidenten Hermann Rauhe, der sich stets instrumentalisieren und gebrauchen ließ, verlieh an Herrn Spintge den Titel "Honorarprofessor". Herr Spintge verkündete an jenem 20.8.2009, er habe eine Professur für Musikmedizin inne. Das ist keineswegs der Fall. Er ist nach wie vor Anästhesiearzt am Sportkrankenhaus Hellersen in Lüdenscheid und fährt gelegentlich nach Hamburg, um dort einen kleinen, mit seinem Ehrentitel verbundenen Lehrauftrag wahrzunehmen. Über seine Irreführung mit dem Titel "Prof. Dr. med." hat die Deutsche Universitätszeitung im Jahre 2002 berichtet:
Bericht aus der DUZ (Deutsche Universitätszeitung) vom 26. April 2002:
Die zwecks musiktherapeutischem Praktikum nach Hellersen geschickten Musiktherapiestudierenden haben von unsäglichen Zuständen berichtet, so dass Hellersen die Anerkennung als Praktikumsort entzogen wurde. Die Praktikumstätigkeit hatte in dem Aufsetzen und Abnehmen von Kopfhörern und im Einlegen und Wechseln von Musikkassetten bestanden.
Nach Aussagen der damaligen Praktikanten hatten die bei einem Sportunfall Verletzten nur widerwillig und aus Angst vor negativen Folgen das Überstülpen der Kopfhörer zugelassen. Besonders ärgerlich war für sie, dass sie ihre Lieblingsmusik angeben mussten. Jedermann kann unschwer nachvollziehen, dass ein Patient nach überstandener Operation diese Musik niemals mehr anhören will, da sie die Angst vor der Operation transportiert, an die nun mal niemand erinnert werden will. Was Herr Spintge mit den Patienten betreibt, die auf ihn angewiesen sind, ist unverantwortlich. In einem Artikel der Zeitschrift "Musik-, Tanz- und Kunsttherapie" (MTK) wurde darüber im Jahre 1989, S. 210 ff., zu "Kurpfuscherei mit funktioneller Musik am Sportkrankenhaus in Lüdenscheid", "Ausbildungsfremde Dienstleistungen der zum Praktikum nach Lüdenscheid verpflichteten Musiktherapiestudierenden" und "Hochstapelei oder Verdummung?" berichtet. ► MTK 4/1989
Der Initiator des Zusatzstudiengangs Musiktherapie an der Universität Münster hatte Herrn Spintge einen zweistündigen Lehrauftrag vermittelt. Doch waren die Studierenden derart entsetzt über Spintges Ahnungslosigkeit von Musik - er konnte nicht Notenlesen und spielte kein Musikinstrument -, dass der Lehrauftrag schließlich nicht mehr verlängert werden konnte. Unabhängig von den Studierenden in Münster hatten auch die Kölner Studierenden diese Erfahrung machen müssen, so dass ihm auch dort der Lehrauftrag entzogen wurde.
Welcher Art Spintges Musikkenntnisse sind, demonstrierte er an jenem 20.8.2009 zum Entsetzen des vollbesetzten Saals. Allen Ernstes führte er aus, "der Pianist Pablo Casals hat sich durch sein Klavierspiel geheilt"!
Dass sich ein Herr Spintge solches erlauben darf, belegt die mehr als fragliche Qualität der Lehre am Institut für Musiktherapie an der Musikhochschule Hamburg. In dessen Lehrkörper sind sechs Lehrbeauftragte aufgeführt, die den Professorentitel führen dürfen, und findet sich gar ein Lehrbeauftragter, der sich Dozent nennt, jedoch keinerlei Hochschulabschluss besitzt, sich aber als um Milde winselndes Sprachrohr nützlich gemacht hat. Herr Spintge gehört zu jenen Nutznießern dieser "atypischen" Verhältnissen, zu denen das LG Hamburg am 6.2.2009 ausgeführt hat:
Es "besteht grundsätzlich ein berechtigtes Berichterstattungsinteresse an der Frage nach seiner Qualifikation. (...) Es ist zumindest vertretbar, diese Qualifikation anhand der formellen Ausbildung zu beurteilen und aufgrund des Ausbildungsweges des Klägers zu dem Schluss zu kommen, dass seine Qualifikation den Anforderungen nicht gerecht werde."
"Im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit vergibt der Kläger akademische Titel an seine Absolventen. Die Sozialpädagogin Frau Professor Dr. Susanne Metzner wurde vom Kläger promoviert und später als Professorin für Musiktherapie an der Fachhochschule Magdeburg berufen. Eckehard Weymann wurde Nachfolger des Klägers auf dessen Stelle als C3-Professor an der Hochschule für Musik in Hamburg. Eine Promotion hatte Herr Weymann zu diesem Zeitpunkt nicht absolviert. 12 Jahre nach seiner Berufung zum Professor wurde er vom Kläger promoviert. Sowohl Herr Prof. Dr. Weymann als auch Frau Prof. Dr. Metzner sind in der Liste des Aufrufs "Um die Würde geht es!" aufgeführt. Stefan Flach wurde vom Kläger mit der Wahrnehmung eines Lehrauftrags an der Hochschule für Musik in Hamburg zum Thema "Berufsrecht" beauftragt. Er war zuvor als Verwaltungsbeamter bei einer Landesversicherungsanstalt tätig."
►►► Fragen, Kommentar, Anregungen ◄◄◄Sitemap Impressum