Antwort von 2008 auf das Pamphlet von Stefan M. Flach  - siehe Glosse: Hohes Gericht, ich bitte um Milde! (kreativtherapien.de)

Man kann nach den Ausführungen über ... wissenschaftliche vita der Auffassung sein, er tauge nicht als Vorbild. Weit gefehlt. ... findet einige Anhänger. Er findet sie in dem weiten Feld derer, die sich Musiktherapeuten nennen. Unter den Musiktherapeuten gibt es zahlreiche seriöse Anbieter dieser jungen Wissenschaft. Aber es gibt auch zahlreiche unseriöse Anbieter, Personen, die über keinerlei wissenschaftliche Ausbildung verfügen. Beide firmieren unter der Bezeichnung Musiktherapeut, was deshalb möglich ist, weil dieser Begriff in Deutschland rechtlich nicht geschützt ist. Jeder kann sich selbst Musiktherapeut nennen, unabhängig von der wissenschaftlichen Vorbildung. Einen ähnlichen Missstand gab es im Bereich der Psychotherapie. Dort ist der Gesetzgeber allerdings vor einigen Jahren tätig geworden und hat hier eine rechtlich geschützte Berufsbezeichnung geschaffen, um die Spreu vom Weizen zu trennen. Im Bereich der Musiktherapie steht dies noch aus.  

Einer dieser Therapeuten ist Stefan M. Flach. Er hat es inzwischen zum Lehrbeauftragten an der Musikhochschule in Hamburg gebracht. Dort unterrichtet er Studierende im Fach Berufsrecht und erweckt damit den Eindruck, er habe Jura studiert. Allerdings ist die wissenschaftliche Reputation von Stefan Flach etwas dürftig, hat er doch nicht einmal ein Hochschulstudium absolviert. Das hindert ihn aber an einer Tätigkeit als Musiktherapeut ebensowenig wie an einer Tätigkeit als Lehrbeauftragter an der Hamburger Musikhochschule. Anstoß nimmt daran offenbar niemand, solange ... seinen schützenden Mantel um ihn legt. 

Dafür fühlt sich Stefan Flach ... offenbar verpflichtet. Deshalb hat er bis zum 30.8.2009 im Internet Solidaritätsbekundungen für seinen „Meister“ initiiert. Und deshalb eifert er ihm auch nach, wenn es darum geht, juristisch gegen Kritiker von ... vita vorzugehen. Ein erster Versuch blieb erfolglos. Das Landgericht II in München wies die erste Klage von Herrn Flach am 06.12.2007 ab. Flach hatte in dieser Klage den Widerruf und die Unterlassung diverser Äußerungen, die sich kritisch mit ihm bzw. den Anhängern von ...  auseinandersetzen, geltend gemacht. Das Gericht hielt Flach entgegen, er müsse Kritik hinnehmen, wenn er sich selbst kritisch im Internet über andere äußere. Diese Belehrung durch das Landgericht II in München mochte Flach nicht akzeptieren und rief deshalb das Oberlandesgericht in München an. Gleichzeitig beantragte er noch vor dem Amtsgericht in Weilheim eine einstweilige Verfügung.

Mit dieser einstweiligen Verfügung beantragte er, dass verboten werde, ihn als „wimmerndes und winselndes Sprachrohr von ...“ zu bezeichnen. Wer sich ein Bild von diesen Verfahren machten möchte, für den sei unten der erfolglose Antrag von Flach in dem Verfahren vor dem Landgericht München II wiedergegeben.

Es zeigt sich bei Stefan M. Flach dasselbe Problem, das für ... gilt: Wer nie konsequent und systematisch gelernt hat, wissenschaftliche Literatur korrekt zu lesen, und wer somit nicht weiß, dass zur Wissenschaft notwendigerweise die kritische Auseinandersetzung mit Vorgefundenem gehört, der kann sich von Wörtern, die er nicht versteht, durchaus angegriffen fühlen. Das ist jedoch allein sein Problem. Hintergrund der von ... ausgehenden Kampagne und des in seinem Dunstkreis verbreiteten flachen Verständnisses von Wissenschaft als "Wissen-Schaft" ist der Umstand, dass eine bloße "Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis" jahrelangen Gymnasiumsbesuch letztlich ebenso wenig ersetzt wie normalerweise ein Werkvertrag und "life experience" ein ordentliches Studium am Hochschulort mit den üblicherweise zu erbringenden Leistungen und abzulegenden Prüfungen. Weder eine regelwidrige, gegen die akademischen Konventionalregeln verstoßende Turbopromotion noch ein russischer Honorarprofessorentitel für die übersetzten, anscheinend in persönlichen Krisen produzierten Machwerke vermag fehlende ordentliche Bildung, wie sie von einem C4-Professor erwartet wird, zu kompensieren. Offensichtlich macht solch eine Verflachung Schule. Warum soll unter solchen Umständen jemand, der mit dem weitgehend wissenschaftlich noch nicht begründeten Fach Musiktherapie sympathisiert, sich die Mühe machen, sich mit anspruchsvolleren Publikationen auseinanderzusetzen, wenn es doch möglich ist, es ohne "Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis" bis zum Hochschuldozenten und bloß mit einer "Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis" bis zum Professor in einem wissenschaftlichen Studiengang zu bringen und ohne Habilitation und ungestraft mit falschen Titeln Vorsitzender des Promotionsausschusses zu werden, und wenn es sich doch offensichtlich lohnt, das Studieren eines Fachbuchs, das von einem der ganz wenigen habilitierten Universitätsprofessoren stammt, die sich mit jahrzehntelanger Erfahrung überhaupt dem meist skeptisch betrachteten Gebiet der Musiktherapie widmen, durch bloßes Diffamieren und Agitieren zu ersetzen? Immerhin wurde das Buch "Musik in der Heilkunde" von hochkarätigen Wissenschaftlern als Meilenstein gewürdigt. Die von Decker-Voigts dubiosen Verhältnissen profitierenden Nutznießer schämen sich nicht nur nicht der fragwürdigen Provenienz ihrer akademischen Grade und Posten und ihres protektionistischen Tuns usw., sondern folgen gar noch demonstrativ einem Anführer, der nicht einmal einen formalen Titel à la ...  besitzt, so dass es fast schon nachvollziehbar sein mag, dass dieser nicht imstande ist, seine üblen Beleidigungen und Unterstellungen zu erkennen, und zurecht im Internet um Milde winselt, und zwar unter Angabe seiner vollen Adresse mit Nennung seiner Firma und mit den Bezeichnungen "Musiktherapeut" und "Dozent" und unter Hinweis auf jenen nicht nur oberflächlich, sondern ausgesprochen flach denkenden unbedeutenden Verein, der das vielbeklagte jämmerliche Niveau dieser Gruppe um den Kaufmannsgehilfen ... 2003 offensiv mit der Wahl eines Repräsentanten, der keinerlei Hochschulabschluss besitzt, unterstrich:

"Stefan M. Flach, Musiktherapeut, Dozent, 1. Vorsitzender des Berufsverbandes der Musiktherapeutinnen und Musiktherapeuten Deutschlands e. V. (BVM)  Wirkstatt - Praxis für Therapie und Rehabilitation, 86977 Burggen, Schongauer Straße 15" bzw. neue Adresse: Birkland 51, 86971 Peiting.

"Um die Würde geht es!", zetern ... & Co. in einem Aufruf im Internet. - Dabei geht es um ... "atypische" akademische Würde und um die auf dieser "Würde" und auf ... Titeln basierenden Machenschaften. Die von einem Wissenschaftsjournalisten im Jahre 2002 aufgedeckten Fakten lassen sich längst nicht mehr leugnen. Jahrelanger Schwindel zum eigenen Nutzen auf Kosten von Studierenden, Patienten und nicht zuletzt des Steuerzahlers ist aufgeflogen.

Dementsprechend hat das Landgericht II in München am 6.12.2007 die Klage von Herrn Stefan Flach, der sich als ... Sprachrohr betätigt, abgewiesen. Das Oberlandesgericht München hat es nicht einmal für nötig gehalten, eine mündliche Verhandlung anzusetzen, und fasste am 5.3.2008 folgenden Beschluss: "Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts München II vom 6.12.2007 zurückzuweisen". Dieser in Wissenschaftskreisen völlig Unbekannte hatte sich in ... Rechtsstreitigkeiten eingemischt und sich zum Initiator einer widerlichen Kampagne gemacht. Nach seiner vorausgegangenen Hetze war er zum Vorsitzenden eines kleinen und unbedeutenden Vereins von Musiktherapeuten aufgestiegen, obgleich er im Gegensatz zu einigen der Vereinsmitglieder keinen Hochschulabschluss vorweisen kann und dadurch zu befürchten ist, dass das von Universitätsseite aus um wissenschaftliche Anerkennung kämpfende Fach Musiktherapie noch zusätzlich in Misskredit gerät.

Bereits am 17.10.2006 schrieb der ...-Anwalt wie schon so oft per Einschreiben/Rückschein in der für ihn typischen Art fettgedruckt - und entsprechend ähnlich wieder am 28.12.2007 mit Forderung von beachtlichen 1.761,08 € an "Kosten unserer Inanspruchnahme als Schaden": "Wir haben Sie bei Meidung sämtlicher in Betracht kommender rechtlicher Schritte, insbesondere einer deliktischen Widerrufsklage, auch einer Klage auf Schmerzensgeld wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes, weil eventuell strafrechtliche Verfahren wegen Verdachts der Beleidigung/Verleumdung pp. einerseits und zivilrechtlicher Schritte (wegen deliktischen Widerruf) andererseits nicht ausreichend sind, um die schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts unseres Mandanten durch die Interneteinstellungen zu sanktionieren, aufzufordern, bis spätestens 28.10.2006, Eingang bei uns, die vorerwähnten beanstandeten Behauptungen sämtlichst zu widerrufen und dies entsprechend ins Internet einzustellen." - Im Einschreiben vom 28.12.2007 fordert der Anwalt eine Unterlassung bis zum 2.1.2008, 12.00 Uhr. Er hat sich gezielt die arbeitsfreien Tage ausgesucht, an denen jedes Rechtsanwaltsbüro geschlossen hat. Da bleibt nur Selbsthilfe. Immerhin war er am 2007 gar in eigener Sache abgewiesen worden und hatte bar jeglicher Einsicht schon 2005 eine Richterin übelst beschimpft und die Beschimpfung unterzeichnet: „Mit vorzüglicher Hochachtung verbleibt für heute Ihr „Lügner“ gez. Treptow Rechtsanwalt und Notar“.    

 Von solchem Drohgehabe darf man sich nicht irritieren lassen. Das Landgericht München sah denn auch keinerlei Anlass, die folgenden Behauptungen aus Stefan Flachs Klageantrag vom 9.1.2007 zu verbieten:

"1. Der Kläger organisiere ohne das mindeste Unrechtsbewußtsein und unter Verkehrung der Werte unserer Gesellschaft wie schon 2002 wieder Solidaritätsbekundungen und Diffamierungen.
2. Beim Kläger dränge sich der Vergleich mit Trickbetrügern, die lediglich vorgeben, für eine gute Sache zu sammeln, auf.


3. Dem heuchlerischen Aufruf des Klägers folgten nur gänzlich Uninformierte und vor allem zu Dank verpflichtete Inhaber von Zeugnissen und Urkunden, die ... in Jahrzehnten ausgestellt habe sowie von seinem hochproblematischen Marketing profitierende Kollegen, Lehrbeauftragte, Absolventen, Stipendiaten, Vereinskameraden und sonstige Nutznießer.
4. Tatsächlich wolle der Kläger nichts andere als den angeblichen Initiator der Presseberichte über ... atypische Karriere mit verlogenen Kampagnen diffamieren.
5. Der Kläger habe hinterhältige Aktionen gestartet. Inzwischen seien fast hundert falsch Informierte dem verlogenen Aufruf des Klägers gefolgt.
6. Die mit nahezu krimineller Energie verbreiteten Hetzaufrufe des Klägers seien unschwer als Amoklauf zu durchschauen.
7. Der Kläger sei sich seines schändlichen Treibens und seiner Unfähigkeit (zum Beispiel sich in einem Vorlesungsverzeichnis zurechtzufinden) sowie seiner Falschbehauptungen vollauf bewusst und organisiere ein unschwer zu durchschauendes Affentheater. Er sei als Entlarvter, Nutznießer, Diffamierer und winselnde Person ("Hohes Gericht, ich bitte um Milde") einzustufen.
8. Der Kläger halte ... und dem Frühpensionär Eschen als Opportunist die Stange, und zwar nicht aus Würde, sondern aus Angst ums Geschäft.
9. Der Kläger zeichne sich durch eine verlogene Hetze aus.
10. Der vom Kläger ungeniert verwendete Jargon sei mit Schriften von Agitatoren vor einigen Jahrzehnten vergleichbar.
11. Der Kläger zeichne sich durch heuchlerisches Getue aus und unterliege Filz und moralischer Verrottung im ...-Clan.
12. Der Kläger habe sich einer Urkundenfälschung schuldig gemacht.
13. Der Kläger habe sich für ... atypisches Verhalten zum Affen gemacht, das sei sein wahres Motiv.
14. Der Kläger sei ein winselndes Sprachrohr ... Er sei ein ...-Höriger. Er zeichne sich durch einen desolaten Zustand aus."
Hier die neuen 6 Punkte, deretwegen Stefan Flach am 28.12.2007 von Widerrufsklage, Schmerzensgeld usw. träumt:
 1. Unser Mandant sei ein wimmerndes und winselndes Sprachrohr von ....
 2. Unser Mandant betreibe ohne Hochschulabschluss eine Praxis für Therapie und Rehabilitation in 86977 Burggen.
 3. Unser Mandant erdreiste sich, mit vertraulichen Briefen Universität und Ministerium zu belehren.
 4. ... würde sein winselndes Sprachrohr (gemeint ist unser Mandant) mühelos entschädigen können. Für unseren Mandanten würde sich in dem Netzwerk von ... atypischer Karriere ein lukratives Pöstchen finden.
 5. Unser Mandant nenne sich ohne Hochschulschulstudium Musiktherapeut und Dozent für Berufsrecht.
 6. Unser Mandant sei nach seiner verlogenen Hetze Vorsitzender jenes flachdenkenden Berufsverbandes für Musiktherapeuten geworden."

Der "Dozent für Berufsrecht" und "Musiktherapeut" ohne Hochschulstudium Stefan Flach beantragte erfolglos eine einstweilige Verfügung. Das Amtsgerichts Weilheim i. OB wies am 19.1.2008 seinen Antrag zurück:

"I. Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung vom 10.01.2008 wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Mit dem Antrag begehrt der Antragsteller den Erlaß einer einstweiligen Verfügung dergestalt, daß dem Antragsgegner es aufgegeben wird, unter Anordnung von Ordnungsgeld und ersatzweiser Ordnungshaft es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten, der Antragsteller sei ein wimmerndes und winselndes Sprachrohr von ...."
Auch die Beschwerde von ... Rechtslehrer Stefan Flach blieb erfolglos. Flach legte am 28.1.2008 Beschwerde ein. Am 29.1.2008 beschloß das Amtsgericht Weilheim, der Beschwerde nicht abzuhelfen, und gab die Sache an das Landgericht München II ab. Das Landgericht München II hat dann durch Beschluß vom 27.2.2008 die Beschwerde "kostenpflichtig zurückgewiesen". Rechtsmittel gegen diese Entscheidung gibt es nicht. Flach hatte aber die Möglichkeit, sein aussichtsloses Begehren durch eine weitere Klage vor dem Landgericht zu verfolgen. Das Oberlandesgericht München hat allerdings am 5.3.2008 folgenden Beschluß gefaßt: "Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts München II vom 6.12.2007 zurückzuweisen".

19.4.2008 Eingang des Urteils des OLG München vom 9.4.2008: ... um Milde winselndes Sprachrohr hat auch hier komplett verloren. Daran änderte auch die Vorlage der Akten einer in Hamburg laufenden Klage von ...  nichts. Eher im Gegenteil: Sie haben sicherlich zu diesem Urteil beigetragen.

Was mag den ...-Anhänger bewogen haben, unter Inanspruchnahme der Hilfe des ...-Anwalts, der sich nach eigenem Bekunden an den zahlreichen ....-Prozessen nicht bereichert (was vorsorglich ausdrücklich nicht bestritten wird), sich von Anfang 2005 bis zum 30.8.2009 unter voller Adresse und Werbung für seine "Wirkstatt" auf der von ... zu Ablenkungs-, Vernebelungs- und Diffamierungszwecken gekauften Domain derart aufzuführen, wo er doch - und wenn er es noch so sehr möchte - persönlich hinsichtlich ... dubioser "akademischer Würde" in keiner Weise von Bedeutung und Interesse ist? Er lässt wissen, dass er seither weitere Lehraufträge erhalten habe, was angesichts der in ... Dunstkreis anzutreffenden Flachheit durchaus glaubhaft erscheint und das Kalkül frappierend bestätigt. So z. B. findet man ihn in Berlin.

Hier die Morphologie des damaligen Instituts mit den "unzufälligen" Neuaufnahmen und ihren später hinzugekommenen Titeln "Prof.", wobei der damals neueste (Honorar-) "Prof." noch fehlt. Man darf gespannt sein zu erfahren, mit welchem Pöstchen das um Milde winselnde Sprachrohr entschädigt wurde.



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